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Schöne Eigentumswohnung in einer Oase der Ruhe mit sehr guter Anbindung

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Individuelles Zuhause im Grünen mit viel Platz und guter Anbindung

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Helle Drei-Zimmer-Wohnung

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Immobilienflüsterer gesucht!

Sie geben den Tipp, wir geben Ihnen 10% Unserer Provision.

Immobilienflüsterer gesucht!

Ihr Lieblingskollege verändert sich beruflich nach Süddeutschland und die Familie zieht mit? Ihre Freundin lässt sich scheiden und will sich von ihrem großen Garten trennen? Ihre Großeltern entscheiden sich schweren Herzens, in ein betreutes Wohnen zu ziehen?

Aktivieren Sie Ihre Kontakte. Unterstützen Sie Ihren Kollegen, Ihre Freundin oder Ihre Großeltern. Erzählen Sie uns davon!

Was Sie als Tippgeber von uns erhalten:
Ihre Lieblingsmaklerin zahlt Ihnen 10 % der beurkundeten Provision nach Abschluss des Notarvertrages.

Die Grundlagen unserer Tippgeber-Vereinbarung:

Der Tippgeber stellt ohne Verpflichtungen Kontakte her und vereinbart gegebenenfalls Beratungstermine. Vertragsabschlüsse wie auch Beratungsgespräche übernimmt ausschließlich die Lieblingsmaklerin UG. Die Weitergabe von Kontaktdaten Dritter an die Lieblingsmaklerin UG erfolgt ausschließlich nach Einverständnis des Dritten, die Daten an die Lieblingsmaklerin weiterzuleiten.

Der Tippgeber erhält für die von der Lieblingsmaklerin UG abgeschlossenen Verträge, die aufgrund seiner Empfehlung zustande gekommen sind, eine Tippgeber-Provision in Höhe von 10% der beurkundeten Provision nach Abschluss des Notarvertrages bzw. im Falle einer Vermietung in Höhe von 10% der vertraglich mit dem Auftraggeber vereinbarten Provision nach Zahlung.

Rechenbeispiel für das Haus Ihres Lieblingskollegen:
Beurkundeter Kaufpreis: 400.000 Euro
Provision Verkäufer und Käufer: 28.000 Euro
Ihre Tippgeber-Provision: 2.800 Euro


Weitere Hinweise:

  • Die Tipp-Provision für Empfehlungen wird dem Verkäufer durch die Lieblingsmaklerin UG offengelegt
  • Akquise durch Belästigung, in aggressiver Weise, sowie Kaltakquise durch unaufgeforderte Anrufe oder Täuschung sind nicht zulässig
  • Der Tippgeber muss die Provision je nach Umfang als sonstige oder gewerbliche Einkünfte versteuern
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