Möchten Sie als Vermieter die Miete Ihrer Immobilie bestimmen oder erhöhen, so sollten Sie die ortsübliche Vergleichsmiete kennen. Sie sind nämlich gesetzlich verpflichtet, Vergleichsmieten heranzuziehen, wenn sie die Miete für Ihre Wohnung erhöhen möchten.
Wie Sie diese ermitteln können, erfahren Sie hier.
🏘 Der Mietspiegel
… gibt Ihnen Auskunft, welche Mieten im betreffenden Gebiet zu zahlen sind und wird von der jeweiligen Stadt/Gemeinde in Zusammenarbeit mit Mieter- und Vermieterverbänden herausgegeben. Leider gibt es diesen nicht für jeden Ort/jede Stadt.
🏘 Die Mietdatenbank
… ist eine fortlaufend geführte Sammlung von Mieten. Geführt wird diese gemeinsam von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter.
🏘️ Der Sachverständigengutachter
… kann von Ihnen ebenfalls zur Hilfe genommen werden. Dieser muss öffentlich bestellt und vereidigt sein. Aus seinem Gutachten geht hervor, welche Miete angebracht ist und wie er die ortsübliche Mieter ermittelt hat.
🏘 Die Vergleichswohnungen
Sie möchten die ortsübliche Vergleichsmiete mithilfe von Vergleichswohnungen ermitteln?
Dann müssen Sie 3 verschiedene Wohnungen finden, die vergleichbar sind (Größe, Raumanzahl, Lage, Baujahr, Ausstattung etc.) und dürfen die Miete nur bis zum niedrigsten Wert der 3 ermittelten Mieten anheben (es zählt nicht der Mittelwert).
➡️ Egal für welche Variante Sie sich entscheiden, Sie können alle als Begründung für eine Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden.