Ob man auf einem Grundstück bauen kann, hängt auch davon ab, ob und inwieweit dieses erschlossen ist.
Spricht man von einem erschlossenen Grundstück, so sind zwingend folgende Erschließungsmaßnahmen erforderlich:
– Stromleitungen
– Wasserleitungen
– Abwasserkanäle
– Öffentliches Straßennetz
Spricht man demnach von einem nicht erschlossenen Grundstück, so liegen keine der eben genannten notwendigen Erschließungskriterien vor.
Das heißt jedoch nicht, dass Sie ein nicht erschlossenes Grundstück nicht verkaufen können.
So freuen sich besonders Projektentwickler und Bauunternehmer, da sie dort ihr eigenes Bauvorhaben realisieren können. Sie haben nach der Fertigstellung die Möglichkeit, die gebaute Immobilie mit Gewinn zu verkaufen.
Doch auch Privatpersonen sind nicht ganz ausgeschlossen. Obwohl sie einen vergleichsweise hohen Aufwand für die Bebauung des Grundstücks betreiben und zum Grundstückspreis die Erschließungskosten und die Kosten für die Herrichtung des Geländes als Bauland hinzurechnen müssen, können eine Traumlage oder auch rare Grundstücksangebote für ein hohes Interesse an Ihrem unerschlossenen Grundstück führen.
Wir unterstützen Sie gern beim Verkauf Ihres Grundstückes.