Um beim Verkauf wertvoller Objekte, wie bspw. Immobilien, eine Spekulation am Markt zu verhindern, wird in Deutschland bei Unterschreitung der Spekulationsfrist die sogenannte Spekulationssteuer erhoben. Diese kann bis zu 42 % des Gewinns beim Immobilienverkauf ausmachen. Haben Sie die Spekulationsfrist von zehn Jahren eingehalten, die Immobilie im Verkaufsjahr und den letzten beiden Jahren selbst bewohnt, einen Mietkaufvertrag mit dem Käufer geschlossen oder die Immobilie verschenkt, müssen Sie keine Spekulationssteuer bezahlen.
Fragen zum Verkauf Ihrer Immobilie und einer möglicherweise anfallenden Spekulationssteuer beantworten wir gern.