Sie haben ein Darlehen bei der Bank – bspw. für eine Immobilie -, das Sie vorzeitig abbezahlen möchten? Dann kann möglicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung auf Sie zukommen.
💰 Die Bank ist hier berechtigt, als Ersatz für entgangene Zinsgewinne die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Diese wird nach gesetzlichen Vorgaben berechnet.
🚨 Sie darf allerdings von der Bank nicht verlangt werden, wenn Sie entweder eine Versicherung abgeschlossen haben, die die Ansprüche abdeckt, nicht hinlänglich über das Kündigungsrecht informiert wurden oder berechtigtes Interesse nachweisen. Ein berechtigtes Interesse besteht im Falle akuter Finanznot oder einem berufsbedingten Umzug.