Miete und Pacht – in beiden Fällen schließen die Vertragspartner, also Vermieter und Mieter bzw. Verpächter und Pächter, einen schuldrechtlichen Vertrag, bei dem beide Seiten eine Leistung zu erbringen haben. Mieter bzw. Pächter zahlen ein Entgelt, Vermieter bzw. Verpächter stellen einen Gegenstand, bspw. eine Immobilie, zur Nutzung zur Verfügung.
❕ Der wesentliche Unterschied…
… liegt darin, dass der Pächter des Pachtobjektes die Immobilie nicht nur nutzen, sondern Gewinn daraus erwirtschaften darf. Der Fachbegriff hierfür lautet „Fruchtziehung“.
Beste Beispiele für Pachtobjekte sind Kleingärten in Kolonien, Gastronomiebetriebe wie Cafés oder Kneipen, aber auch Ländereien oder Gebiete mit Tierbestand. Letztere nennt man Jagd- oder Fischereipacht.